:: Artikel veröffentlichen :: Impressum :: Datenschutz ::

AGB für den Onlineshop

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder abgekürzt "AGB" formulieren die rechtlichen Beziehungen und Vorschriften an welchen sich Käufer und Verkäufer beim Abschließen eines Geschäftes zu halten haben. Meißt findet man die sogenannten AGB bei Onlineversandhäusern und Onlineshops. AGB onlineshop können dabei für eine beliebige Anzahl an Verträgen genutzt werden.

Zwar haben Individualverträge immer Vorrang vor den AGB, jedoch spielen die Individualverträge in Sachen Onlineshops keine Rolle.

Wer braucht AGB?

Wer einen Onlineshop betreibt verkauft an eine entsprechende Zielgruppe. Will man dabei an Privatkunden verkaufen, so befindet man sich in der Pflicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verfügen.

Gibt es Muster-AGB?

Zu den einzelnen Paragraphen und Gesetzen gibt es selbstverständlich Musterbeispiele. Pflichtangaben, welche in den Allgemeinenen Geschäftsbedingungen gehören sind zum Beispiel:

  1. Wie sind die Rücksendekosten bei Widerruf geregelt?
  2. Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
  3. Welche Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung?
  4. Wie erfolgt die Lieferung?

Empfehlenswert ist es daher, stets eigene AGB, anstelle von Muster-AGB zu nutzen.

An wen man im Endeffekt verkaufen möchte, das heißt man verkauft entweder an Verbraucher (B2C) oder an Unternehmen (B2B) entscheidet auch über die Formulieren und den Fakten welche mit in den AGBs aufgenommen werden müssen. Selbstverständlich ist es auch möglich an beide Gruppen zu verkaufen. Entscheidet man sich für Verbraucher, so unterliegt der gesamte Shop strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts. Genannt seien dabei Widerruf, Buttonlösung und Preisangaben, sowie weiteres. Weiterhin gilt es zu beachten, dass viele Vertragsklauseln, welche beim Verkauf an Unternehmern erlaubt sind, für private Endkunden nicht zulässig sind und auch abgemahnt werden können. Man sollte also bereits vor der Erstellung der AGB genau wissen, an welche Zielgruppe man verkaufen möchte.

Sichtbarkeit der AGB

AGBs müssen so in den Shop integriert werden, dass selbst ein flüchtiger Leser den Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übersehen kann. Es reicht also nicht, diese irgendwo am Rand der Seite zu erwähnen. Sollten die AGB nicht klar erkennbar sein so kann es im Zweifelsfall vorkommen, dass diese vor Gericht nicht mit einbezogen werden und für den Verkäufer somit die meißt ungünstigeren Regelungen des BGB gelten. Günstig ist es daher die AGB mit Hilfe einer Checkbox während der Verkaufsabwicklung mit einzubeziehen, sodass diese bestätigt werden müssen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Bestellung erst abschicken zu können, sofern die AGB vollständig durchgescrollt wurden sind. Ein Download der AGB eignet sich, um auch größere Texte einzubeziehen.

Worauf gilt es beim Schreiben der AGB zu achten:

Die AGB müssen gut lesbar sein und über eine deutliche und sinnvolle Gliederung verfügen. Neben einem Mindestmaß an Übersichtlichkeit, sollte man die AGB lesen können ohne dabei eine Lupe zu verwenden. Die Formulierungen müssen sprachlich und inhaltlich klar sein.

Fremde AGB kopieren?

Von der Übernahme fremder AGB oder auch nur Teilen davon ist dringend abzuraten.

Einerseits kann man vom Besitzer der AGB abgemahnt werden, da auch diese dem Uhrheberschutz des Verfassers unterliegen, andererseits sind fremde AGB meißt auf ein anderes Geschäftsmodell, als das eigene gerichtet wurden. Somit riskiert man auch Abmahnungen von Dritten. Bereits sehr kleine Unterschiede im Geschäftsmodell können für eine böse Überraschung sorgen.