Gerne erfreuen wir uns bei Hochzeiten, Geburtstagen, Firmenjubiläen und Vereinsfesten an bunten Feuerwerken um den Tag schön ausklingen zu lassen. Doch was einen erfreut, kann für andere zu großen Ärger führen. Wer zum Beispiel nachts vom Knallen der Nachbarn geweckt wird hat wohl selten noch ein Auge für die wunderschönen Farben des Feuerwerks. So ist es also auch kaum verwunderlich, das diese kleinen Feuerwerke meist illegal sind und eigentlich einer Genehmigung vom zuständigen Amt bedürfen.
Für Feuerwerkskörper der Klasse II, also alles außer Tischfeuerwerk, wird nämlich eine Ausnahmegenehmigung benötigt, die man nur nach vorzeigen eines Versicherungsnachweises des Durchführenden bekommt. Ab 23 Uhr muss aber in jedem Fall Schluss mit dem Geknalle sein. Entscheidend ist jedoch auch, wo das Feuerwer stattfindet. So dürfen keine Raketen in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Seniorenheime, Krankenhäuser und Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden. Von Waldgebieten muss ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden.
Um eine Genehmigung vom Amt zu bekommen, muss man um die 50,-€ auf den Tisch legen. Ein Bußgeldverfahren was wegen unerlaubten Feuerwerk eingeleitet wird, kann hingegen bis zu 50 000,-€ kosten. An Silvester braucht man jedoch keine Genehmigung, da kann jeder soviel knallen wie er will!